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Widerrufsbutton 2026: Was Online-Shops wissen müssen
Nach Bestellbutton und Kündigungsbutton kommt die nächste gesetzliche Pflicht für Webseitenbetreiber: Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Online-Shops einen sogenannten Widerrufsbutton anbieten. Die Idee dahinter ist eigentlich simpel: Verbraucher sollen einen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn online abgeschlossen haben. Bedeutet konkret: Der Widerruf darf nicht erst über umständliche Kontaktwege, PDFs oder Support-Anfragen möglich sein, sondern muss direkt digital über die Website funktionieren.
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